• slide1 Herzlich Willkommen beim
    Mieterschutzbund e.V.
  • slide2 Wir beraten und unterstützen
    unsere Vereinsmitglieder bei...
    Kündigung der Wohnung
    oder Garage
  • slide3 Wir beraten und unterstützen
    unsere Vereinsmitglieder bei...
    Problemen mit Wohnungsmängeln
  • slide4 Wir beraten und unterstützen
    unsere Vereinsmitglieder bei...
    Mieterhöhungen
  • slide5 Wir beraten und unterstützen
    unsere Vereinsmitglieder bei...
    Problemen mit der Heiz-
    oder Nebenkostenabrechnung
  • slide6

    ...oder worüber sich MieterInnen
    sonst noch ärgern (müssen).

Wer wir sind

Der Mieterschutzbund e.V. ist eine unabhängige und überparteiliche Schutzgemeinschaft für Mieter und Selbstnutzer von Wohneigentum in der gesamten Bundesrepublik.

Mit unseren 20 hauptamtlichen Mitarbeiter/innen in zurzeit 7 Beratungsstellen von Mönchengladbach bis Wesel sind wir die Schutzgemeinschaft am gesamten Niederrhein und gewährleisten flächendeckende persönliche Beratung in kürzester Zeit.

Zweck und Ziele des Vereins

Der Verein stellt sich insbesondere folgende Aufgaben:

  • Information der Öffentlichkeit und Unterrichtung der Mitglieder über mietrechtliche und wohnungspolitische Fragen.
  • Einwirkung auf die Wohnungspolitik, besonderes durch Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen und durch Vorschläge zu Neuregelungen, auch auf kommunaler Ebene.
  • Zusammenarbeit mit anderen Mietervereinigungen und Unterstützung dieser zu wirksamen Wahrnehmungen der hier bezeichneten Aufgaben.
  • Beratung und Unterstützung der Mitglieder in mietrechtlichen und wohnungspolitischen Fragen.
  • Der Verein kann den Neubau und Erwerb gesunder und menschenwürdiger Wohnungen auf genossenschaftlicher Grundlage fordern und sich dabei aller ihm notwendig erscheinenden Maßnahmen im Rahmen der Gemeinnützigkeit bedienen.

Im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung verfolgt der Mieterschutzbund e.V. ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist nicht auf wirtschaftlichen Betrieb ausgerichtet. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann er jedoch alle ihm notwendig erscheinenden Maßnahmen ergreifen, die im Sinne der Abgabenordnung einer Gemeinnützigkeit unschädlich sind. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins erhalten. Es darf niemand durch Ausgabe, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.